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Die Arbeitnehmerveranlagung in Österreich

Was ist das? Was bringt sie uns? Kann ich so etwas machen?

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Home › Weiterbildung
  • Ich absolivere neben meinem Angestelltenverhältnis eine Zusatzausbildung in einem anderen Bereich. Kann ich die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen?

    viktoriarogy 19. Oktober 2016     No Comment     Werbungskosten

    Die Kosten für eine Ausbildung, Fortbildung und Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie beruflich bedingt sind. Gerade bei sehr hohen Kosten in Zusammenhang mit einer Bildungsmaßnahme ist das Finanzamt – meist zu unrecht – sehr streng bei der Anerkennung dieser Ausgaben als Werbungskosten. Wenn es sich um Fortbildung- bzw Weiterbildungskosten handelt, muss

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