Die Kosten für eine Ausbildung, Fortbildung und Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie beruflich bedingt sind. Gerade bei sehr hohen Kosten in Zusammenhang mit einer Bildungsmaßnahme ist das Finanzamt – meist zu unrecht – sehr streng bei der Anerkennung dieser Ausgaben als Werbungskosten. Wenn es sich um Fortbildung- bzw Weiterbildungskosten handelt, muss