Benötigt man ein KFZ um in die Arbeit zu gelangen oder um Wege für seinen Arbeitgeber zu erledigen und wird man in einen Unfall verwickelt, sind die Kosten der Reparatur des Fahrzeugs als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehemerveranlagung absetzbar. Dazu zählen zB auch: Parkschäden Windschutzscheibenwechsel nach Steinschlag Die Unfallkosten können zusätzlich zum Pendlerpauschale oder