Welche Kosten können als Steuerberatungskosten geltend gemacht werden?
Entgegen dem Wortlaut können nicht nur Kosten für einen Steuerberater als Sonderausgaben im Rahmen des Postens „Steuerberatungskosten“ geltend gemacht werden, sondern auch die Kosten für andere Rechtsberater, die in steuerlichen Angelegenheiten beraten. Darunter fallen beispielsweise auch Kosten für Beratungsleistungen oder auch Vertretungsleistungen durch einen Notar oder Rechtsanwalt, wenn sie in Zusammenhang mit Abgabesachen oder Beihilfen anfallen.
Welche Leistungen des Notars oder Rechtsanwalts könnte das betreffen?
- Kosten für die Berechnung von Gebühren, die in Zusammenhang mit Übertragungen von Grundstücken anfallen
- Steuerliche Beratung in Zusammenhang mit der Übertragung von Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen
- Beratung und Vertretung vor den Behörden in Angelegenheiten der Familenbeihilfe
Falls Sie derartige Leistungen von Ihrem Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollten, bitten Sie ihn, in der Rechnung genau aufzuschlüsseln, wie sich der Betrag auseinandersetzt und welcher Teil auf die steuerberatende Leistung entfällt. Dies erleichtert die Absetzbarkeit im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.