Entgegen dem Wortlaut können nicht nur Kosten für einen Steuerberater als Sonderausgaben im Rahmen des Postens „Steuerberatungskosten“ geltend gemacht werden, sondern auch die Kosten für andere Rechtsberater, die in steuerlichen Angelegenheiten beraten. Darunter fallen beispielsweise auch Kosten für Beratungsleistungen oder auch Vertretungsleistungen durch einen Notar oder Rechtsanwalt, wenn sie in Zusammenhang mit Abgabesachen oder Beihilfen