Im ersten Jahr meiner Selbstständigkeit zahle ich keine Steuer
Das ist ein Mythos, der sich hartnäckig unter der Bevölkerung hält. Er stimmt aber so nicht. Es kommt schon manchmal vor, dass man keine Steuer zahlt. Das liegt aber dann daran, dass das Einkommen so niedrig ist, dass es noch nicht in die Steuerpflicht fällt. Das muss aber nicht nur im ersten Jahr der Selbstständigkeit passieren, das kann auch im 3., 7. oder 20. Jahr der Selbstständigkeit noch vorkommen.
Für Arbeitnehmer, also Angstellte und Arbeiter, gibt es eine besondere Regelung: den Veranlagungsfreibetrag. Sie dürfen bis 730 € im Jahr steuerfrei dazu verdienen. Selbst wenn ihr Gehalt bereits steuerpflichtig ist, fällt für den Zuverdienst keine Steuer an.