Wenn man in einer Ehe oder eheähnlichen Beziehung zusammenlebt und ein Kind hat, für das man Familienbeihilfe bezieht, steht dem Ehepartner, der als einziger in der Familie ein Einkommen hat, der Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Im Jahr der Geburt des Kindes muss man aber aufpassen, da der Alleinverdienerabsetzbetrag nur dann zusteht, wenn das Kind im 1. Halbjahr,